Genauere Informationen über die Neuerungen finden Sie im Folgenden. Bitte aktualisieren bzw. ergänzen Sie Ihre rechtlichen Informationen rechtzeitig.
Welche Informationen werden ab dem 1. April 2008 automatisch auf jeder Artikelseite angezeigt?
1. Angaben zu Ihrer Identität und ladungsfähigen Anschrift (obligatorisch)
Diese Informationen werden automatisch in einem gesonderten Bereich auf jeder Artikelseite angezeigt.
Ihr Unternehmensname (wenn vorhanden)
Der Vor- und Zuname eines Vertretungsberechtigten
Ihre bei eBay hinterlegte Anschrift
2. Hinweis auf das Rücktrittsrecht des Käufers (obligatorisch)
In Zukunft wird auf jeder Artikelseite automatisch der folgende Hinweis für Käufer eingeblendet: "Verbraucher haben das Recht, den Artikel unter den angegebenen Bedingungen zurückgeben."
Hinweis: Dies gilt unabhängig davon, ob Sie Artikel über das Verkaufsformular oder ein Tool einstellen.
3. Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (optional)
Sofern Sie Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Mein eBay hinterlegt haben, werden auch diese auf jeder Artikelseite angezeigt.
Auf welcher rechtlichen Grundlage basieren diese Änderungen?
Für gewerbliche Verkäufer auf dem eBay-Marktplatz gelten besondere rechtliche Rahmenbedingungen. Dazu zählen unter anderem die
fernabsatzrechtlichen Vorschriften, die in Österreich im Konsumentenschutzgesetz (KSchG) geregelt sind sowie Vorschriften des E-Commerce-Gesetzes (ECG).
Angaben zu Identität und ladungsfähiger Anschrift:
Nach § 5 ECG muss ein "Diensteanbieter" gewisse allgemeine Informationspflichten erfüllen (sog. Impressumspflicht). Ferner muss ein Unternehmer gemäß § 5c KSchG Verbrauchern vor Abschluss eines Fernabsatzvertrages bestimmte Informationen zur Verfügung stellen.
Welche Angaben im Einzelnen erforderlich sind, können Sie bei uns im
Verkäuferportal nachlesen.
Rücktrittsrecht
Nach § 5e KSchG steht im Fernabsatz Verbrauchern beim Kauf von Waren oder Dienstleistungen von einem gewerblichen Verkäufer in der Regel ein Rücktrittsrecht zu.
Gewerbliche Verkäufer müssen:
- vor Vertragsabschluss über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rücktrittsrechts informieren (§ 5c KSchG).
- nach Vertragsabschluss (spätestens bei Lieferung der Ware) umfassend in Textform über das Rücktrittsrecht informieren (§ 5d KSchG). Details zur Form und zum Inhalt dieser nachvertraglichen Informationspflicht lesen Sie bitte in unserem Verkäuferportal nach. Dort finden Sie auch eine Muster-Rücktrittsbelehrung.
Obwohl Sie als gewerblicher Verkäufer österreichische Verbraucher erst nach Vertragsabschluss detailliert über ihr Rücktrittsrecht belehren müssten (vor Vertragsabschluss würde theoretisch die Information genügen, ob ein Rücktrittsrecht besteht oder nicht), empfehlen wir Ihnen, diese Details zusätzlich bereits vor Vertragsabschluss zur Verfügung zu stellen. Dies tun Sie am besten, indem Sie – wie unten näher erläutert – Ihre nachvertragliche Rücktrittsbelehrung im dafür vorgesehenen Feld in „Einstellungen für gewerbliche Verkäufer“ in Mein eBay hinterlegen.
Dies empfiehlt sich insbesondere dann, wenn Sie auch an deutsche Verbraucher verkaufen. Denn die obigen Ausführungen über Zeitpunkt und Inhalt der Rücktrittsbelehrung gelten nur im Verhältnis zu österreichischen Verbrauchern. Bei Transaktionen mit deutschen privaten Käufern sind die Verbraucherschutzgesetze der Bundesrepublik Deutschland zu beachten. Dies betrifft insbesondere auch die Belehrung über das Rücktrittsrecht, die in umfassender Weise vor Vertragsabschluss zu erfolgen hat. Nähere Hinweise dazu sowie eine
Mustererklärung nach deutschem Recht finden Sie im für Deutschland geltenden
Rechtsportal.
Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Die AGB werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Verkäufer den Käufer bei Vertragsschluss ausdrücklich auf sie hinweist und ihm die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise von ihnen spätestens bei Vertragsabschluss Kenntnis zu nehmen. Dies stellen Sie am besten dadurch sicher, dass Sie in der unten beschriebenen Weise den Käufern die AGB bereits in der Artikelbeschreibung zur Verfügung stellen.
Weitere Informationen zu AGB haben wir für Sie im
Verkäuferportal zusammengestellt.
Wo kann ich diese automatisch eingeblendeten Angaben aktualisieren bzw. ergänzen?
So können Sie die Angaben, die ab dem 1. April 2008 automatisch auf allen Artikelseiten angezeigt werden, in "Mein eBay" bearbeiten:
- Loggen Sie sich bei Mein eBay mit Ihrem Benutzernamen und Passwort ein.
- Klicken Sie auf „Einstellungen“ in dem Bereich "Mein Mitgliedskonto".
- Unter "Einstellungen für gewerbliche Verkäufer" > "Informationen zu gewerblichen Verkäufen in Artikelseiten anzeigen" können Sie nun sämtliche Kontakt bezogenen und rechtlichen Pflichtangaben aktualisieren.
Hinweis: Ihre Anmeldungsdaten sind soweit wie möglich vorausgefüllt. Bitte stellen Sie unbedingt sicher, dass diese Daten aktuell und vollständig sind!
- Klicken Sie auf Speichern, sobald Sie Ihre Änderungen durchgeführt haben.
Eventuell ist für die Bearbeitung Ihrer rechtlichen Pflichtangaben eine Anpassung Ihrer bei eBay hinterlegten Anmeldungsdaten erforderlich. Ab Februar 2008 wird es zu diesem Zweck für eine Übergangszeit eine vereinfachte Änderungsmöglichkeit der Anmeldungsdaten geben.
Bitte beachten Sie: Gemäß § 2 Abs. 11 der eBay-AGB ist ein Mitgliedskonto nicht übertragbar. Änderungen Ihrer Anmeldungsdaten, welche eine Übertragung des Mitgliedskontos auf eine andere natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft zur Folge haben, sind unzulässig und führen zu einer dauerhaften Sperrung des Mitgliedskontos. Wenden Sie sich bei Fragen bitte an den eBay-Kundendienst.
Wo werden diese Angaben angezeigt?
Ihre Impressumsdaten werden automatisch auf jeder Artikelseite gut sichtbar in einem gesonderten Bereich unter der Artikelbeschreibung angezeigt.
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Ihre Impressumsangaben |
| Ihre AGB
(inkl. Link zur Druckversion) |
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Hier wird Ihre in Mein eBay hinterlegte Rücktrittsbelehrung angezeigt. |
Gelten diese Angaben für sämtliche Angebote?
Ja, die in Mein eBay hinterlegten Angaben werden automatisch in alle Ihre Angebote eingefügt.
Wenn Sie Ihre Angebote mit dem Verkaufsformular, dem Turbo Lister oder einem anderen Tool einstellen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Rücktrittsbelehrung anzupassen.
1. Verkaufsformular
Im Verkaufsformular wird automatisch Ihre in Mein eBay hinterlegte Rücktrittsbelehrung angezeigt. Sie haben die Möglichkeit, diese für das konkrete Angebot anzupassen. Änderungen gelten immer nur für das konkret eingestellte Angebot. Wenn Sie diesen Artikel zu einem späteren Zeitpunkt wiedereinstellen oder die Funktion „Ein ähnlichen Artikel verkaufen“ nutzen, wird wieder Ihre in Mein eBay hinterlegte Rücktrittsbelehrung angezeigt.
2. Tools zum Einstellen von Angeboten
Wenn Sie Ihre Angebote über ein Tool (z.B. Turbo Lister) einstellen und dort eine Rücktrittsbelehrung angegeben haben, wird der Artikel mit diesen Angaben eingestellt. Ihre in Mein eBay hinterlegte Rücktrittsbelehrung wird nur dann verwendet, wenn Sie in dem Tool keine Rücktrittsbelehrung angeben.
Kann ich diese Angaben zu einem späteren Zeitpunkt aktualisieren bzw. anpassen?
Sie können Ihre Angaben in „Mein eBay“ jederzeit anpassen. Die Änderungen gelten aber grundsätzlich nur für neu eingestellte Angebote.
Änderungen an bestehenden Angeboten können Sie über die Funktion „Angebote bearbeiten“ vornehmen. So geht’s:
- Ändern Sie Ihre rechtlichen Informationen in Mein eBay wie oben beschrieben und bestätigen Sie die Änderungen mit „Speichern“.
- Gehen Sie in Mein eBay und markieren Sie die aktiven Angebote, die Sie ändern möchten.
- Klicken Sie auf „Überarbeiten" Hinweis: Sie können maximal 200 Angebote gleichzeitig überarbeiten.
- Wählen sie aus, ob sie Ihre Anbieterkennzeichnung und/oder Ihre Rücktrittsbelehrung aktualisieren möchten und bestätigen Sie die Änderungen.
Hinweis: Es gelten selbstverständlich die allgemeinen Regeln für das
Bearbeiten von Angeboten.