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Einspruch gegen eBay-Entscheidung bei Rückgabe oder fehlendem Artikel

Sie sind nicht zufrieden, wie wir ein Problem zwischen Ihnen und einem Verkäufer gelöst haben? Dann können Sie innerhalb von 45 Tagen nach Abschluss des Falls Einspruch einlegen. Wir bitten Sie, uns in diesem Fall neue, zusätzliche Informationen zur Verfügung zu stellen.

Wenn wir bei einer Rückgabe oder wegen eines nicht gelieferten Artikels eingeschaltet werden, bemühen wir uns, die fairste Entscheidung zu treffen. Es kann jedoch in seltenen Fällen vorkommen, dass Sie mit unserer Entscheidung nicht einverstanden sind – insbesondere dann, wenn Sie weitere Informationen bereitstellen können, die wir Ihrer Meinung nach berücksichtigen sollten.

So legen Sie Einspruch ein

Nachdem ein Fall geschlossen wurde, können Sie jederzeit innerhalb von 45 Tagen Einspruch einlegen. 

Einspruch gegen eine Entscheidung einlegen

Sie können auch in Mein eBay Einspruch gegen eine Entscheidung einlegen. So geht's:

  1. Suchen Sie den Artikel in Ihrer Kaufübersicht (wird in neuem Fenster oder neuer Registerkarte geöffnet) und wählen Sie Fall aufrufen.
  2. Wählen Sie Einspruch senden.
  3. Geben Sie alle Details ein und wählen Sie Senden.

Wenn Sie Einspruch einlegen, überprüfen wir den Fall und alle eingereichten neuen Informationen. Anschließend treffen wir eine endgültige Entscheidung. Normalerweise informieren wir Sie innerhalb von 48 Stunden über unsere Entscheidung. Gelegentlich kann es jedoch auch länger dauern.

Informationen, die Sie für einen Einspruch benötigen

Wenn Sie Einspruch gegen eine Fallentscheidung einlegen möchten, bitten wir Sie neue, zusätzliche Informationen bereitzustellen, die Ihren Einspruch unterstützen. Dabei kann es sich um Informationen der folgenden Art handeln:

  • Fotos, die zeigen, dass der Artikel von der Beschreibung im Angebot abweicht
  • Angaben zur Sendungsverfolgung, die zeigen, dass der Verkäufer den von Ihnen zurückgeschickten Artikel erhalten hat
  • einen Nachweis, dass der Artikel an die falsche Adresse geliefert wurde
  • eine Kopie der polizeilichen Meldung
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