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Unerwünschte E-Mails: Definition

Es ist unzulässig, unaufgefordert kommerzielle E-Mails (Spam) an Mitglieder zu versenden, um für ein eBay-Angebot zu werben oder private Verkäufe außerhalb von eBay zu betreiben. Sollten Sie eine derartige E-Mail erhalten haben, bitten wir Sie uns dies zu melden.

Definition:
Unaufgefordert zugesendete kommerzielle E-Mails werden als „Spam“ bezeichnet. Unaufgefordert bedeutet, dass die E-Mail dem Empfänger ohne dessen Erlaubnis zugesendet wird. Kommerziell bedeutet, dass die E-Mail wird zum Zwecke des Verkaufs eines Produkts, Services oder eines sonstigen Angebots versendet wird.

Wenn beispielsweise ein Verkäufer an andere Mitglieder eine E-Mail versendet, in der er einen Artikel beschreibt, den er verkauft (bei eBay oder anderswo), gilt dies als kommerzielle E-Mail. Wenn diese E-Mail ohne Erlaubnis der Empfänger gesendet wird, gilt sie als Spam.

Beispiele für unzulässige Vorgänge:
  • Sie senden eine E-Mail an Bieter in einem laufenden Angebot. Darin bieten Sie die gleichen oder ähnliche Artikel an.
  • Sie nehmen die E-Mail-Adressen von Mitgliedern in eine Verteilerliste auf, ohne vorher deren Erlaubnis einzuholen (dies gilt auch für frühere Bieter und Verkäufer).
Weitere Hilfe zum Thema:
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