Welche Kosten kann der Verkäufer weitergeben?
Der Verkäufer kann alle mit dem Versand in Zusammenhang stehenden Kosten an den Käufer weitergeben. Das sind z.B. die Kosten für Verpackung und Versand, für eine Versandversicherung oder einen Treuhandservice.
Idealerweise gibt der Verkäufer seine Versandkosten bereits im Verkaufsformular an. Sie finden dann diese Angaben zu Zahlung und Versand auf der Artikelseite unterhalb der Artikelbeschreibung.
Manche Verkäufer nehmen ihre Versandkosten auch in die Artikelbeschreibung mit auf. Lesen Sie sich die Artikelbeschreibung aufmerksam durch. Wenn Sie auf einen Artikel bieten oder einen Artikel kaufen, akzeptieren Sie alle auf der Artikelseite genannten Bedingungen.
Haben Sie noch Fragen zum Versand?
Wenn der Verkäufer auf der Artikelseite keine entsprechenden Informationen gegeben hat, fragen Sie ihn nach den Versandmöglichkeiten und -kosten, bevor Sie bieten oder den Artikel kaufen. Über die Artikelseite können Sie sich per E-Mail mit dem Verkäufer in Verbindung setzen. Klicken Sie hierzu auf den Link "Frage stellen" unten auf der Seite.
Hinweis: eBay hat auf die Art und den Wert der Verpackung sowie auf die Versandart und das Porto keinen Einfluss. Wenn sie nach dem Kauf des Artikels noch Fragen zu den Versandkosten haben, wenden Sie sich bitte ebenfalls an den Verkäufer. Sollte er sich nicht an die auf der Artikelseite genannten Bedingungen halten, können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten.
Wichtig: Verkäufer dürfen die anfallenden eBay-Gebühren nicht auf Ihre Käufer umlegen. Lesen Sie hierzu bitte auch unseren Grundsatz zur Gebührenabwälzung.