Grundsatz
Es ist verboten, Drogen im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes und andere bewusstseinsverändernde Stoffe bei eBay anzubieten.
Dieses Verbot betrifft auch Drogenzubehör. Solches Zubehör umfasst alle Gegenstände, die zur Herstellung oder für den Gebrauch von bewusstseinsverändernden Substanzen geeignet und bestimmt sind (z.B. Saatgut, Nadeln, Röhrchen).
Die Entscheidung, ob Angebote mit diesem Grundsatz im Einklang stehen, liegt allein bei eBay. Ein Verstoß gegen diesen Grundsatz kann eine oder mehrere der folgenden Konsequenzen nach sich ziehen:
Löschung von aktiven Angeboten und Suchanzeigen
Einbehalt von eBay-Gebühren für gelöschte Angebote
Einschränkung der Nutzung des eBay-Marktplatzes (z.B. Kaufen, Bieten oder Verkaufen ist nicht mehr möglich)
Vorläufiger oder endgültiger Ausschluss vom eBay-Marktplatz
Verlust des PowerSeller-Status
Nicht verboten sind Artikel, die traditionell für den Gebrauch von Tabakwaren bestimmt sind, einschließlich Pfeifen aus Strauch, Ton, Maiskolben, Meerschaum oder ähnlichem Material.
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