Grundsatz
Grundsätzlich können übertragbare Tickets wie Theaterkarten, Kinokarten, Fahrkarten etc. bei eBay angeboten werden. Darüber hinaus ist es grundsätzlich erlaubt, Optionen für ein Ticket zu verkaufen (d.h. Anrechte auf Tickets, die physisch erst zu einem späteren Zeitpunkt hergestellt werden, für die jedoch der Vertrieb zeitlich schon vor der Herstellung stattfindet).
Wenn Optionen für ein Ticket angeboten werden, so muss in der Artikelbeschreibung eindeutig darauf hingewiesen werden. Zusätzlich muss der Zeitpunkt benannt werden, zu dem das Ticket tatsächlich an den Käufer versandt wird.
Erläuterungen zu diesem Grundsatz
Bestimmte personengebundene Tickets können jedoch nicht rechtswirksam übertragen werden, so dass der Käufer keine Ansprüche aus dem erworbenen Ticket ableiten kann. Solche Angebote können zum Schutz des Verkäufers und des Käufers beendet werden.
Nicht übertragbar sind beispielsweise:
Tickets, auf denen der Berechtigte namentlich genannt wird, und bei denen ihm vertraglich wirksam eine Weitergabe untersagt wurde.
Die Entscheidung, ob Angebote mit diesem Grundsatz im Einklang stehen, liegt allein bei eBay. Ein Verstoß gegen diesen Grundsatz kann eine oder mehrere der folgenden Konsequenzen nach sich ziehen:
Löschung von aktiven Angeboten und Suchanzeigen
Einbehalt von eBay-Gebühren für gelöschte Angebote
Einschränkung der Nutzung des eBay-Marktplatzes (z.B. Kaufen, Bieten oder Verkaufen ist nicht mehr möglich)
Vorläufiger oder endgültiger Ausschluss vom eBay-Marktplatz
Verlust des PowerSeller-Status
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