Es ist verboten, explosionsgefährliche Gegenstände, Chemikalien und andere gesundheitsschädliche Stoffe bei eBay anzubieten.
Die Entscheidung, ob Angebote mit diesem Grundsatz im Einklang stehen, liegt allein bei eBay. Ein Verstoß gegen diesen Grundsatz kann eine oder mehrere der folgenden Konsequenzen nach sich ziehen:
Löschung von aktiven Angeboten und Suchanzeigen
Einbehalt von eBay-Gebühren für gelöschte Angebote
Einschränkung der Nutzung des eBay-Marktplatzes (z.B. Kaufen, Bieten oder Verkaufen ist nicht mehr möglich)
Vorläufiger oder endgültiger Ausschluss vom eBay-Marktplatz
Verlust des PowerSeller-Status
Es ist verboten, radioaktive Stoffe, Giftstoffe, Explosivstoffe und andere gesundheitsschädliche Chemikalien bei eBay anzubieten. Ebenso ist es verboten, Chemikalien anzubieten, die zur Herstellung explosiver oder anderer gesundheitsschädlicher Stoffe geeignet sind.
Es ist verboten, bei eBay Sprengmittel, Feuerwerkskörper oder andere pyrotechnische Gegenstände anzubieten (vgl. Sprengstoffgesetz).
Beispiele:
Kleinfeuerwerk (Silvesterraketen, Fontänen, Chinaböller, Kanonenschläge)
Mittel- und Großfeuerwerk
Es ist erlaubt, bei eBay jugendfreies Ganzjahresfeuerwerk (Kleinstfeuerwerk, Klasse I) anzubieten.
Beispiele:
Tischfeuerwerk (Tischbomben)
Motorenöle und Treibstoffe
4-Takt-Motorenöle dürfen nur dann bei eBay angeboten werden, wenn der Anbieter über eine Annahmestelle für Altöl verfügt und dies auch in der Artikelbeschreibung angegeben wird. Treibstoffe dürfen bei eBay überhaupt nicht angeboten werden.
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