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Verkäufer-News April 2010
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Inhalt dieser Seite:
Wir haben hier eine – nicht abschließende – Liste von unzulässigen Angeboten zusammengestellt. Dazu gehören z.B.:
Angebot
Dazu gehören insbesondere auch:
Verboten
Arzneimittel
Beipackzettel
leere Arzneimittelverpackungen
Bilder von Medikamenten oder Arzneimittelverpackungen
Ärztliche Leistungen und Gutscheine über ärztliche Leistungen
Beratungen
Operationen
Schönheitschirurgie (z.B. Fettabsaugung, Gesichtskorrektur, Lasern)
Medizinische Eingriffe
Werbeartikel für apothekenpflichtige Arzneimittel
Kugelschreiber mit Aufdruck etc.
Erlaubt
Leere historische Arzneimittelverpackungen, die offensichtlich zu Sammlerzwecken angeboten werden.
Ein Verstoß gegen einen unserer Grundsätze kann eine oder mehrere der folgenden Konsequenzen nach sich ziehen:
Löschung von aktiven (und bereits beendeten) Angeboten und Suchanzeigen
Einschränkung der Nutzung des eBay-Marktplatzes (d.h. Kaufen, Bieten oder Verkaufen ist nicht mehr möglich)
Vorläufiger oder endgültiger Ausschluss vom eBay-Marktplatz
Einbehalt von eBay-Gebühren für gelöschte Angebote
Verlust des PowerSeller-Status
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Grundsätze für Verkäufer: Übersicht
Grundsatz zu medizinischen Geräten und Medizinprodukten
Grundsatz zu Angaben zur Unbedenklichkeit eines Artikels
Arzneimittelgesetz (AMG) von Österreich (externer Link)