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Grundsatz zu Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten
Es ist verboten, auf eBay Immobilien im Auktionsformat oder als Sofort-Kaufen-Artikel anzubieten.

Die Kategorie Immobilien ist zurzeit nur auf eBay.de vorhanden.


Erläuterung zum Grundsatz

Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte dürfen auf eBay nur im Anzeigenformat beworben werden, das heißt der Verkäufer bietet unverbindlich eine Immobilie an (wie im Kleinanzeigenteil einer Zeitung). Interessenten können sich dann mit dem Anbieter über ein eBay-Kontaktformular in Verbindung setzen.

Aufgrund gesetzlicher Regelungen kann auf dem Online-Marktplatz eBay kein rechtswirksamer Kaufvertrag über Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte geschlossen werden.

Daher dürfen Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte, z.B.

  • Bauland

  • Bauerwartungsland

  • bebaute Grundstücke

  • Eigentumswohnungen

  • Erbbaurechte

  • land- und forstwirtschaftliche Nutzflächen

weder im Auktionsformat noch als Sofort-Kaufen-Artikel auf eBay angeboten werden.


Verstoß gegen unsere Grundsätze

Hinweis: Die Entscheidung, ob ein Verstoß gegen unsere Grundsätze vorliegt, liegt allein bei eBay. Sie können sicher sein, dass wir jede Meldung eines Verstoßes gegen unsere Grundsätze gewissenhaft prüfen.

Ein Verstoß gegen unseren Grundsatz kann eine oder mehrere der folgenden Konsequenzen nach sich ziehen:

  • Löschung von aktiven (und bereits beendeten) Angeboten und Suchanzeigen

  • Einschränkung der Nutzung des eBay-Marktplatzes (d.h. Kaufen, Bieten oder Verkaufen ist nicht mehr möglich)

  • Vorläufiger oder endgültiger Ausschluss vom eBay-Marktplatz

  • Einbehalt von eBay-Gebühren für gelöschte Angebote

  • Verlust des PowerSeller-Status

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