Grundsatz
Es ist verboten, bei eBay Wertpapiere anzubieten.
Die Entscheidung, ob Angebote mit diesem Grundsatz im Einklang stehen, liegt allein bei eBay. Ein Verstoß gegen diesen Grundsatz kann eine oder mehrere der folgenden Konsequenzen nach sich ziehen:
Löschung von aktiven Angeboten und Suchanzeigen
Einbehalt von eBay-Gebühren für gelöschte Angebote
Einschränkung der Nutzung des eBay-Marktplatzes (z.B. Kaufen, Bieten oder Verkaufen ist nicht mehr möglich)
Vorläufiger oder endgültiger Ausschluss vom eBay-Marktplatz
Verlust des PowerSeller-Status
Erläuterungen zu diesem Grundsatz
Wertpapiere sind insbesondere börsennotierte Aktien, Obligationen, Schuldbriefe oder jede andere Investitionsbeteiligung an einem Unternehmen oder Eigentum.
Verkäufer dürfen keine Kredite anbieten; sie dürfen beispielsweise keine Auktion durchführen, um einen Kredit über 1.000 Euro an einen Bieter zu verkaufen.
Ausnahme von diesem Grundsatz
Alte Aktienurkunden dürfen bei eBay zum Verkauf angeboten werden, sofern diese Aktienurkunden für verfallen erklärt wurden oder eine Beteiligung an einem Unternehmen darstellen, das im Handelsregister gelöscht wurde (Sammelstücke).
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