Anbieterkennzeichnung
Ein gewerblicher Verkäufer ist gesetzlich verpflichtet, bestimmte Informationen zu seiner Identität bereitzustellen (sog. Impressumspflicht bzw. Anbieterkennzeichnung). Um Sie bei der Erfüllung dieser gesetzlichen Pflichten zu unterstützen, bietet Ihnen eBay die Möglichkeit, diese Informationen direkt in Mein eBay zu hinterlegen, damit sie auf allen Artikelseiten angezeigt werden.
Hinweis: Seit dem 1.4.2008 wird automatisch auf allen Artikelseiten eines gewerblichen Verkäufers der bei der Registrierung angegebene Unternehmensname (sofern vorhanden), der Vor- und Nachname des Vertretungsberechtigen und die Adresse angezeigt. Weitere Informationen
So hinterlegen Sie die Anbieterkennzeichnung in Mein eBay
Loggen Sie sich in Mein eBay ein.
Klicken Sie in der linken Navigationsleiste unter „Mein Mitgliedskonto" auf „Einstellungen".
Blättern Sie nach unten zu „Einstellungen für gewerbliche Verkäufer".
Klicken Sie neben „Informationen zu gewerblichen Verkäufern auf Artikelseiten anzeigen“ auf den Link „Ändern". Die Seite „Rechtliche Informationen des Verkäufers “ wird aufgerufen.
Tragen Sie die rechtlich erforderlichen Informationen in die dafür vorgesehenen Felder ein und klicken Sie anschließend auf „Speichern“.
Tragen Sie bitte die folgenden Informationen in die dafür vorgesehen Felder ein (Ihre Registrierungsdaten sind soweit wie möglich vorausgefüllt):
Ihr Unternehmensname (sofern vorhanden)
Den Vor- und Zunamen des Vertretungsberechtigten Ihres Unternehmens und Ihre ladungsfähige Anschrift (kein Postfach)
Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation (z.B. Telefon, Fax) mit Ihnen ermöglichen, einschließlich einer E-Mail-Adresse
Das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das Ihr Unternehmen eingetragen ist, und die entsprechende Registernummer
Die Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a Umsatzsteuergesetz (sofern vorhanden)
Weitere Informationen zur Anbieterkennzeichnung finden Sie im eBay-Rechtsportal.
Weitere rechtliche Informationen
Gegebenenfalls können weitere Informationen nötig sein, die Sie im Feld „Zusätzliche, gesetzlich erforderliche Angaben“ eintragen können. Dazu zählt:
Die Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung (sofern vorhanden)
Falls Ihre Tätigkeit der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde, sowie bei bestimmten Berufen Angaben zur Zugehörigkeit zu einer Kammer (z.B. Apothekerkammer), zur gesetzlichen Berufsbezeichnung (z.B. Apotheker) und zu berufsrechtlichen Regelungen (z.B. Berufsordnung für Apotheker).
Mögliche weitere Vertretungsberechtigte Ihres Unternehmens verfügen.