Hauptinhalt anzeigen
Mein eBayVerkaufenCommunityKundenservice
eBay
  Startseite > Hilfe >Verkaufen & Gebühren>Verkäufergebühren>Gutschrift der Angebotsgebühr für wiedereingestellte Artikel
Hilfe
Themensuche ThemensucheTipps
Gutschrift der Angebotsgebühr für wiedereingestellte Artikel
Inhalt dieser Seite:

Wenn Sie einen Artikel einstellen und dieser Artikel nicht verkauft wird oder wenn Ihr Käufer den Artikel nicht bezahlt, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Gutschrift der Angebotsgebühr, wenn Sie den Artikel wiedereinstellen. Wenn der Artikel beim zweiten Mal verkauft wird, wird Ihnen die Angebotsgebühr gutgeschrieben.

Hinweis: Diese Regelung gilt ausschließlich für die Angebotsgebühr bei Auktionen und nicht für andere Gebühren, wie Gebühren für Zusatzoptionen usw. Sobald Sie den wiedereingestellten Artikel verkauft haben, wird Ihnen die entsprechende Verkaufsprovision in Rechnung gestellt.

Hinweis: Falls ein Käufer einen Artikel nicht bezahlt, das Bewertungssystem missbraucht oder auf andere Weise gegen die eBay-Grundsätze verstoßen hat, dann melden Sie uns das bitte. Wir helfen Ihnen gern!

So stellen Sie einen Artikel wieder ein:

  1. Gehen Sie zu Mein eBay.

  2. Klicken Sie im Abschnitt Verkaufen auf Verkauft oder Nicht verkauft.

  3. Klicken Sie im Drop-down-Menü neben dem Artikel auf Wiedereinstellen.

 

Wenn der im Originalangebot eingestellte Artikel vom Käufer nicht bezahlt wurde, müssen Sie zunächst ein Problem wegen eines nicht bezahlten Artikels für das Originalangebot gemeldet und die vollständige Gutschrift der Verkaufsprovision für dieses Angebot beantragt haben. Die Gutschrift der Angebotsgebühr kann erst gewährt werden, nachdem die Verkaufsprovision Ihrem Konto gutgeschrieben wurde.

Tipp: Falls Sie beim ersten Mal keinen Käufer für Ihren Artikel gefunden haben, empfiehlt es sich, eine andere Bezeichnung zu wählen, den Startpreis zu reduzieren oder eine ausführlichere Artikelbeschreibung hinzuzufügen. Mehr zum Thema Tipps zum Wiedereinstellen von Artikeln.

Wichtig: Gutschriften der Angebotsgebühr erfolgen automatisch, d.h., Sie müssen eine solche Gutschrift nicht extra beantragen. Sofern Ihr Angebot die unten genannten Voraussetzungen erfüllt, schreibt eBay die Gutschrift automatisch Ihrem Konto gut. Die Gutschrift auf Ihrem Konto erfolgt, sobald Ihr Artikel verkauft wurde.


Voraussetzungen für die Gutschrift der Angebotsgebühr

Damit die Angebotsgebühr gutgeschrieben werden kann, müssen Sie den Artikel über die Funktion „Wiedereinstellen“ einstellen.

  • Für den wiedereingestellten Artikel muss sich ein Käufer finden. Wenn sich beim zweiten Mal kein Käufer findet, wird die Angebotsgebühr nicht gutgeschrieben.

  • Eine Gutschrift erfolgt nur für Artikel, die zum ersten Mal wiedereingestellt werden. Wenn Sie Ihren Artikel mehr als einmal wiedereinstellen, können Sie die Gutschrift nicht in Anspruch nehmen.

  • Der Artikel muss innerhalb von 90 Tagen nach Angebotsende wiedereingestellt werden.

  • Der Startpreis des wiedereingestellten Angebots darf nicht höher als der des ursprünglichen Angebots sein.

  • Damit die Angebotsgebühr gutgeschrieben werden kann, müssen Sie den Artikel über die Funktion Wiedereinstellen einstellen. Wenn Sie z.B. den Inhalt des ursprünglichen Angebots kopieren und in ein vollkommen neues Angebot einfügen, kann eBay nicht zurückverfolgen, dass es sich um einen wiedereingestellten Artikel handelt. In diesem Fall wird Ihnen die Angebotsgebühr nicht gutgeschrieben.

  • Wenn Sie Festpreisangebote oder Inserate wiedereinstellen, kann Ihnen leider keine Gutschrift gewährt werden.

  • Sowohl das ursprüngliche Angebot als auch das wiedereingestellte Angebot dürfen nur einen Artikel umfassen.

  • Für den wiedereingestellten Artikel kann kein Mindestpreis angegeben werden, wenn beim ersten Einstellen kein Mindestpreis festgelegt war. Wenn bereits beim ersten Mal ein Mindestpreis festgelegt war, darf der Mindestpreis des wiedereingestellten Artikels nicht höher als der des ursprünglichen Angebots sein.

  • Für nicht bezahlte Artikel, die wiedereingestellt und verkauft werden, erfolgt die Gutschrift automatisch nach Verkauf. Wie gehe ich vor, wenn ein Käufer einen Artikel nicht bezahlt?

  • Wenn Sie Ihren Artikel ursprünglich im Rahmen einer Sonderangebots-Aktion eingestellt haben, die ursprüngliche Angebotsgebühr niedriger als die Angebotsgebühr für Ihren wiedereingestellten Artikel war und Ihr Artikel beim zweiten Mal verkauft wird, wird Ihnen der niedrigere Gebührenbetrag gutgeschrieben.

  • Wenn Sie den Startpreis beim Wiedereinstellen Ihres Artikels senken, erhalten Sie für die Differenz der Angebotsgebühren keine Gutschrift. Diese Grundsätze gelten für Angebote, für die keine Gebote vorhanden sind und bei denen die Änderung des Startpreises eine andere Angebotsgebühr zur Folge hat.

Kundenservice kontaktieren
Wünschen Sie persönliche Hilfe?
Senden Sie uns eine E-Mail zu diesem Thema oder wählen Sie ein anderes Thema.
Zu fast allen Fragen steht Ihnen unser Kundenservice auch per Telefon zur Verfügung.

Profitieren Sie von den Erfahrungen anderer Mitglieder und tauschen Sie sich in den Hilfe-Foren aus!
Kundenservice

Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen weiter.

 Kontakt

eBay-Community

Profitieren Sie von den Erfahrungen anderer Mitglieder. 

Fragen stellen, Lösungen finden und Diskussionen verfolgen in den Hilfeforen