Hauptinhalt anzeigen
Mein eBayVerkaufenCommunityKundenservice
eBay
  Startseite > Hilfe >Verkaufen & Gebühren>Verkäufergebühren>Mehrwertsteuer für Verkäufer mit Wohnsitz in EU-Staaten außerhalb Deutschlands
Hilfe
Themensuche ThemensucheTipps
Mehrwertsteuer für Verkäufer mit Wohnsitz in EU-Staaten außerhalb Österreichs

Der für Sie gültige Mehrwertsteuersatz ist davon abhängig, in welchem EU-Staat Sie ansässig sind oder Ihren Wohnsitz oder Sitz haben.

Vergewissern Sie sich bitte, dass Ihre Anmeldedaten bei eBay, insbesondere das dort angegebene Land, auf dem neuesten Stand sind.

Mehrwertsteuersätze für eBay-Sites in der Europäischen Union (EU)

Derzeit gilt für eBay-Sites in der EU der Mehrwertsteuersatz von Luxemburg:

EU-Mitgliedsstaat

MwSt.-Satz

Belgien

15%

Bulgarien

15%

Zypern

15%

Tschechische Republik

15%

Dänemark

15%

Deutschland

15%

Estland

15%

Finnland

15%

Frankreich

15%

Griechenland

15%

Großbritannien

15%

Ungarn

15%

Irland

15%

Italien

15%

Lettland

15%

Litauen

15%

Luxemburg

15%

Malta

15%

Monaco

15%

Niederlande

15%

Polen

15%

Portugal

15%

Rumänien

15%

Slowakei

15%

Slowenien

15%

Spanien

15%

Schweden

15%

Wenn Sie Ihren Wohnsitz außerhalb von Österreich haben, wendet eBay den in Ihrem Land gültigen Mehrwertsteuersatz an. Dieser Mehrwertsteuersatz wird zum Nettopreis hinzuaddiert. Es ist möglich, dass Sie im Verkaufsformular, auf Ihrer Kontostand-Seite in Mein eBay und in Ihrer Rechnung ungerade Beträge ausgewiesen bekommen. Ungerade Beträge werden gerundet, wenn dies angebracht ist.

Rechenbeispiel

Tatsächliche Angebotsgebühr für ein eBay-Mitglied mit Wohnsitz in Frankreich, das bei ebay.de einen Artikel eingestellt hat:

Angebotsgebühr: 0,40 Euro bei ebay.de (Nettobetrag + 15% MwSt., Luxemburg)

Nettobetrag: 0,347826 Euro

Bruttobetrag Frankreich: 0,399999 Euro (inkl.15% MwSt., Luxemburg)

Gerundeter Betrag: 0,40 Euro

Um Gebühren so genau wie möglich zu berechnen, verwendet eBay immer sechsstellige Nettobeträge. Zurzeit der Rechnungsstellung wird der entsprechende Mehrwertsteuersatz dann auf diese Beträge aufgerechnet.

Es kann dabei zu Rundungsabweichungen kommen, da der sechsstellige Nettobetrag verwendet wird, um zweistellige Rechnungsbeträge zu errechnen. eBay rundet den Bruttobetrag auf zwei Stellen, so wird beispielsweise 0,399999 auf 0,40 gerundet.

Tipp für gewerbliche Verkäufer:

  • Wenn Sie eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer haben und Ihr Konto ausschließlich für geschäftliche Transaktionen verwenden, können Sie sich von eBay unter bestimmten Voraussetzungen die Berechtigung für Nettorechnungen erteilen lassen.

Wichtig: Wer falsche Angaben macht, um Mehrwertsteuer nicht zu zahlen, riskiert eine (steuer-)rechtliche Verfolgung. eBay arbeitet in Fällen möglicher Falschangaben mit den Strafverfolgungsbehörden zusammen.

Kundenservice kontaktieren
Wünschen Sie persönliche Hilfe?
Senden Sie uns eine E-Mail zu diesem Thema oder wählen Sie ein anderes Thema.
Zu fast allen Fragen steht Ihnen unser Kundenservice auch per Telefon zur Verfügung.

Profitieren Sie von den Erfahrungen anderer Mitglieder und tauschen Sie sich in den Hilfe-Foren aus!
Kundenservice

Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen weiter.

 Kontakt

eBay-Community

Profitieren Sie von den Erfahrungen anderer Mitglieder. 

Fragen stellen, Lösungen finden und Diskussionen verfolgen in den Hilfeforen