eBay Österreich - Fokus auf Verkaufen - Bearbeitungszeit für alle Angebote angeben 
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Fokus auf Verkaufen


Bearbeitungszeit für alle Angebote angeben

Ab Mitte Juni müssen alle Verkäufer für jedes Angebot die Bearbeitungszeit angeben.
Die Bearbeitungszeit ist die Zeit, die Sie benötigen, um einen Artikel nach Zahlungserhalt zu versenden.

So können wir die Versanddauer aus Ihren Angaben über die Bearbeitung und den durchschnittlichen Lieferzeiten des gewählten Versanddienstleisters schätzen. Falls Sie als gewerblicher Verkäufer dazu keine Angaben beim Einstellen oder Überarbeiten Ihrer Angebote vornehmen, erscheint als Standard-Bearbeitungszeit „2 Tage“ in Ihrem Angebot.

Mit der Einführung der neuen Artikelseite verlängern wir diese Frist bis Ende Juni, damit Sie Ihr gesamtes Angebot mit genug Vorlauf überprüfen und alle erforderlichen Änderungen in einem Schritt vornehmen können. Erfahren Sie mehr über die neue Artikelseite

Tipp: Nutzen Sie dazu unsere neue Funktion zum gesammelten Überarbeiten und Wiedereinstellen von Artikeln  – diese ist für alle Angebotsformate gültig und erleichtert Ihnen das gebündelte Bearbeiten Ihrer Angebote erheblich.

Tipp: Alle kommenden Änderungen haben wir für Sie in einer Verkäufer-Checkliste zusammengefasst - dort sehen Sie auf einen Blick, wann welche Änderungen für Sie relevant werden. Verkäufer-Checkliste jetzt aufrufen

Häufige Fragen und Antworten

Bis wann muss ich spätestens meine Artikel mit der richtigen Bearbeitungszeit versehen?

Ab Mitte Juni 2009 muss bei jedem Ihrer Angebote klar erkennbar sein, welche Bearbeitungszeit Sie nach Zahlungserhalt bis zum Versand einplanen. Shop-Besitzer haben bis Mitte September Zeit, Angebote, die "gültig bis auf Widerruf" eingestellt wurden, zu aktualisieren.

Warum muss ich eine Bearbeitungszeit angeben?

Durch die Angabe einer Bearbeitungszeit wird der Kaufprozess für Käufer wesentlich vorhersehbarer – so können Käufer auf einen Blick sehen, welche ungefähre Versanddauer für ein Angebot gelten. Dabei schätzen wir die Versanddauer aus Ihren Angaben über die Bearbeitung und den durchschnittlichen Lieferzeiten eines gewählten Versanddienstleisters.

Muss ich für jede Kategorie und Angebotsformat eine Bearbeitungszeit angeben?

Nein, die Angabe einer Bearbeitungszeit ist nicht für alle Kategorien verpflichtend. Für Immobilen im Anzeigenformat, besondere Dienstleistungen sowie Fahrzeuge (mit Ausnahme von Ersatzteilen und Zubehör) müssen Sie keine Bearbeitungszeit angeben.

Wenn einer meiner Artikel nur für Selbstabholer ist, muss ich dann auch eine Bearbeitungszeit angeben?

Wenn Ihr Angebot nur für Selbstabholer gilt, müssen Sie keine Bearbeitungszeit angeben. Sollten Sie sowohl Selbstabholung als auch zusätzlich eine Lieferung (z.B. per Spedition) anbieten, müssen Sie eine Bearbeitungszeit für die Lieferung angeben.

Wie wird die Lieferzeit auf Basis meiner angegebenen Bearbeitungszeit berechnet?

Wir schätzen die Versanddauer aus Ihren Angaben über die Bearbeitung und den durchschnittlichen Lieferzeiten eines gewählten Versanddienstleisters. Die Lieferzeit wird von uns nur in Tagen angegeben, nicht mit einem genauen Lieferdatum, und sie gilt auch nur für den deutschlandweiten Versand.

Kann Kann ich die Sammelfunktion auch benutzen, um meine Angebote, die "gültig bis auf Widerruf" eingestellt wurden, zu aktualisieren?

Ja, die Sammelfunktion funktioniert auch bei diesen Angeboten.

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