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Voraussetzungen
Um bei eBay als Verkaufsagent tätig zu werden, müssen eBay-Mitglieder folgende Anforderungen erfüllen:
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Sie müssen mindestens 10 unterschiedliche Artikel innerhalb der letzten 30 Tage erfolgreich verkauft haben. |
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Sie müssen mindestens 100 Bewertungspunkte besitzen. |
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Mindestens 98 Prozent der Bewertungen müssen positiv sein. |
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Ein Verkaufsagent muss die eBay-Grundsätze und die
Grundsätze für Verkaufsagenten beachten. |
Möglichkeiten und Aufgaben des Verkaufsagenten
Einem als Verkaufsagent bei eBay zugelassenen eBay-Mitglied wird die Möglichkeit eingeräumt, Artikel von Dritten zu verkaufen und dafür das Verkaufsagenten-Logo zu verwenden (Bitte lese Sie hierzu unsere Fragen und Antworten zum Gebrauch des eBay-Logos). Der Verkaufsagent hat so die Möglichkeit, Artikel Dritter, die nicht notwendigerweise eBay-Mitglieder sein müssen, im eigenen Namen, das heißt nicht als Stellvertreter, zu verkaufen.
Vertragsverhältnis zwischen Verkaufsagent und Klient
eBay erlaubt einem Verkaufsagenten auf dem eBay-Marktplatz tätig zu werden, wenn er Artikel Dritter im eigenem Namen verkauft. Ob er dies für fremde Rechnung (Kommission) tut oder für eigene, bleibt dem Verkaufsagenten überlassen. Es muss lediglich sicher gestellt sein, dass der Verkaufsagent im eigenen Namen auftritt. Die Stellvertretung ist nicht zulässig.
Wichtig: Vertragspartner auf unserer Plattform sind ausschließlich der Verkaufsagent und der Käufer. Das heißt, der Verkaufsagent haftet allein für etwaige Mängel des Artikels oder bei Nichterfüllung des Vertrages gegenüber dem Käufer.
Wirtschaftliche und rechtliche Risiken
Das Verkaufsagentenprogramm bietet vielen eBay-Mitgliedern wirtschaftlich interessante Möglichkeiten.
Allerdings: Der Verkauf für Dritte im eigenen Namen beinhaltet auch wirtschaftliche und rechtliche Risiken. Darüber sollte sich der Verkaufsagent von vornherein im Klaren sein. Da nur der Verkaufsagent bei einem Vertragsabschluss bei eBay Vertragspartner des eBay-Käufers ist, steht auch allein der Verkaufsagent in der vertraglichen Pflicht und haftet gegenüber dem eBay-Käufer für Schlecht- oder Nichterfüllung des Vertrages. Bevor der Verkaufsagent Artikel für einen Dritten verkauft, sollte er sich deshalb umfassend informieren über seine Klienten, die Artikel, die Haftung, die vertraglichen Grundlagen etc.. eBay rät allen seinen Verkaufsagenten, sich im Zweifelsfall eingehend rechtlich beraten zu lassen. Diese Aufgabe kann nicht von eBay übernommen werden.
Im Folgenden werden nur einige beispielhafte Hinweise gegeben, worüber sich der Verkaufsagent mit seinem Klienten verständigen sollte:
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Besichtigung, Prüfung, Lagerung, Eigentumsnachweis bzgl. der zu verkaufenden Artikel |
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Haftung bei Beschädigung / Verlust gelagerter oder versandter Artikel |
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Transport und Versendungsmodalitäten bzw. Kostenfragen |
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Detaillierte vertragliche Regelungen beispielsweise über:
Aufteilung der Kosten, Gebühren und Provisionen, Versicherungen, Rechnungslegung |
Die Beispiele verdeutlichen, dass der Verkaufsagent im Rahmen seiner vertraglichen Regelungen mit seinen Klienten sehr überlegt vorgehen sollte. Sämtliche Zweifelsfragen sollten eindeutig vertraglich geklärt sein. eBay rät, sich rechtlich beraten zu lassen. Bei auftretenden Problemen kann es ansonsten schnell zu rechtlichen Auseinandersetzungen und zu Haftungsfragen kommen. |