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Zusätzliche Informationen für Verkäufer

Privater oder gewerblicher Verkäufer?

Mit diesen Informationen bieten wir Ihnen Hilfestellung bei der Beantwortung von Fragen rund um das Thema "Bin ich ein privater oder ein gewerblicher eBay Verkäufer?".

Als Online-Marktplatz sind wir nicht berechtigt, den konkreten Status einzelner Mitglieder rechtlich zu beurteilen. Daher sollen diese Informationen nicht die qualifizierte Beratung (zum Beispiel durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater) ersetzen, die in Zweifelsfällen notwendig ist.


Gewerblich oder privat?

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass jemand gewerblich verkauft, wenn er
  • planmäßig und dauerhaft Waren und / oder Leistungen gegen Entgelt bei eBay anbietet
  • und diese Tätigkeit einen gewissen organisatorischen Mindestaufwand erfordert.
Dies trifft nur auf eine kleine Minderheit von eBay Verkäufern zu. Als Hilfe bei der Beantwortung der Frage "Bin ich ein gewerblicher Verkäufer?" hat eBay einige Anhaltspunkte zusammengestellt, die Ihnen bei der Auslegung des Gesetzestextes helfen können. Bitte beachten Sie, dass diese Aufzählung weder vollständig noch verbindlich ist.

Es spricht dafür, dass Sie ein gewerblicher Verkäufer sind, wenn Sie:
  • Häufig neue Artikel verkaufen, die Sie nicht für den eigenen Gebrauch erworben oder hergestellt haben
  • Regelmäßig große Artikelmengen verkaufen bzw. über einen längeren Zeitraum hinweg ständig eine größere Anzahl an Verkäufen laufen haben
  • Eine hohe Zahl an Bewertungen in Relation zum Zeitraum der Tätigkeit haben (z.B. mehr als 100 Bewertungen pro Monat über einen längeren Zeitraum)
  • eBay Verkaufsagent sind
Falls einer oder mehrere dieser Punkte auf Sie zutreffen, sind Sie wahrscheinlich ein gewerblicher Verkäufer und unterliegen bestimmten gesetzlichen Verpflichtungen. Mehr zu diesen Pflichten für gewerbliche Verkäufer finden Sie hier.

Es spricht dafür, dass Sie ein privater Verkäufer sind, wenn Sie:
  • Artikel aus Ihrem Privatbesitz verkaufen, die Sie nicht mehr benötigen
Dies trifft auf die überwiegende Mehrheit der eBay Verkäufer zu. Private Verkäufer sind von den besonderen gesetzlichen Pflichten für gewerbliche Verkäufer nicht betroffen.

Steuerliche Freigrenzen

Wenn Sie ein gewerblicher Verkäufer sind:

Wenn Sie ein gewerblicher Verkäufer sind und der Verkauf von Artikeln bei eBay Ihre ausschließliche Einkommensquelle ist, dann sind alle Gewinne bis EUR 10.000,-- pro Jahr, die Sie erzielen, in der Regel einkommenssteuerfrei. Wenn Sie neben Ihrer gewerblichen Tätigkeit bei eBay noch eine andere Einkommensquelle haben, dann sind Ihre Gewinne bis zu einer Höhe von EUR 730,-- pro Jahr in der Regel einkommenssteuerfrei. Erst bei Überschreitung dieser Freigrenzen sieht der Gesetzgeber vor, dass Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben.

Gewerbliche eBay Verkäufer, die einen Umsatz von mehr als EUR 30.000,-- pro Jahr erzielen, liegen in der Regel über der sogenannten "Kleinunternehmerregelung" und müssen Umsatzsteuer abführen. Mehr zu diesem Thema finden Sie hier.

Wenn Sie nur privat verkaufen:

Für private Verkäufer bestehen diese Steuerpflichten nicht, selbst wenn die oben angeführten Freigrenzen überschritten werden (z.B. beim Verkauf eines Autos).

Weiterführende Informationen

Qualifizierte Beratung bieten die Mitglieder folgender Institutionen an:
  • www.rechtsanwaelte.at
    Interessensvertretung der österreichischen Rechtsanwälte. Beinhaltet u.a. eine Suchfunktion für Rechtsanwälte, mit der ein Anwalt nach Namen, Ort oder Spezialkenntnissen gesucht werden kann.

  • www.kwt.or.at
    Interessenvertretung der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Beinhaltet u.a. eine Suchfunktion mit der ein Experte nach Namen oder Ort gesucht werden kann.

  • www.wko.at
    Portal der Wirtschaftskammern Österreichs. Beinhaltet u.a. Informationen zu den Themen eBusiness, eCommerce und Online Recht.

  • www.gruenderservice.net
    Gründer-Service der Wirtschaftskammern. Bietet generelle Informationen, die für eine Unternehmensgründung benötigt werden.