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Grundsatz zu Software

Es ist verboten, Software anzubieten, deren Verkauf die Rechte Dritter verletzt.

Erläuterung zum Grundsatz

Die Rechte Dritter sind immer dann verletzt, wenn die Herstellung oder der Verkauf eines Produkts die Urheberrechte des Rechteinhabers verletzt.

Hinweis: Bitte klären Sie vor dem Kauf oder Verkauf von Software, ob Sie möglicherweise die Rechte Dritter verletzen.

Wir haben hier eine – nicht abschließende – Liste von unzulässigen Angeboten zusammengestellt. Dazu gehören z. B.:

Software auf beschreibbaren Datenträgern

Es ist verboten, Software auf beschreibbaren Datenträgern (z. B. CD-R, CD-RW, DVD-R, etc.) anzubieten.

Wir haben hier eine – nicht abschließende – Liste von unzulässigen Angeboten zusammengestellt. Dazu gehören z. B.:

  • Softwarezusammenstellungen
  • Free- oder Shareware-Programme
  • Vermeintlich rechtlich autorisierte Aufzeichnungen, da nicht erkennbar ist, ob eine Autorisierung vorliegt

Hinweis: Der Verkauf von unbespielten Rohlingen ist hingegen erlaubt.

 

Beta-, Test- oder Bewertungskopien

Es ist verboten, Beta-, Test- und Bewertungskopien anzubieten. Auch wenn der Besitz des jeweiligen Artikels an sich rechtmäßig ist.

Beta-, Test- oder Bewertungsversionen von Software sind vorläufige Versionen, die von Softwareentwicklern ausschließlich zum Zweck der Bewertung und der Fehlerbehebung verteilt werden.

 

Sicherungssoftware / Sicherheitskopien

Es ist verboten, Sicherheitskopien oder archivierte Software anzubieten. Dies gilt auch für Spiele-Software. Es ist ebenfalls verboten, zusätzlich zur Originalsoftware eine Sicherungskopie anzubieten.

Wir haben hier eine – nicht abschließende – Liste von unzulässigen Angeboten zusammengestellt. Dazu gehören z. B.:

  • Original-VHS-Kassette mit einer Sicherungskopie auf DVD
  • Original-DVD/CD mit einer Sicherungskopie, um das Original zu schonen
  • Verkauf einer Sicherungskopie, da das Original defekt oder verloren gegangen ist
 

Akademische Software / Schulversionen

Es ist grundsätzlich verboten, akademische Software und Schulversionen von Software anzubieten.

Diese speziellen Software-Versionen werden generell nur an Studenten, Lehrkörper oder Bildungsanstalten verkauft. Da wir nicht überprüfen können, ob ein

  • Verkäufer zum Verkauf oder ein
  • Käufer zum Kauf

dieser Software berechtigt ist und sich an die Lizenzvereinbarungen hält, besteht die Gefahr, dass Urheberrechte verletzt werden.

Ausnahme: Verkäufer, die über eine Erlaubnis des Herstellers zum Versand spezieller Versionen für Schüler, Studierende, Lehrkörper und Bildungsanstalten verfügen und von uns zum Verkauf in der Kategorie „Software > Schüler- & Studentenversionen“ (nur auf eBay.de) zugelassen wurden, dürfen Schüler- und Studentenversionen von Software auf eBay.de anbieten. Zum Zulassungsverfahren für den Verkauf von Schüler- und Studentensoftware auf eBay.de – wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet

 

Das VeRI-Programm: Schutz geistigen Eigentums auf eBay

Mit dem VeRI-Programm (Programm für verifizierte Rechteinhaber) setzen wir uns dafür ein, dass geistiges Eigentum, wie Urheber- und Markenrechte, geschützt werden. Zum VeRI-Programm – wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet

Sind Sie Rechteinhaber und möchten sich beim VeRI-Programm anmelden oder eine Rechteverletzung melden? Mehr Informationen – wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet

Wurde Ihr Angebot über das VeRI-Programm entfernt und Sie sind der Meinung, dass es sich dabei um ein Versehen handelt? Mehr Informationen – wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet

 

Verstoß gegen unsere Grundsätze

Hinweis: Die Entscheidung, ob ein Verstoß gegen unsere Grundsätze vorliegt, liegt allein bei eBay. Sie können sicher sein, dass wir jede Meldung eines Verstoßes gegen unsere Grundsätze gewissenhaft prüfen.

Voraussetzung für die Nutzung von eBay ist, dass dieser eBay-Grundsatz, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay und alle geltenden Gesetze befolgt und die Rechte Dritter geachtet werden. Wenn Aktivitäten diese Anforderungen nicht erfüllen, kann eBay in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und den eBay-AGB geeignete Maßnahmen ergreifen. Unter Umständen sind diese Maßnahmen gesetzlich vorgeschrieben. Dabei kann es sich unter anderem um die folgenden Maßnahmen handeln: Entfernen von Angeboten oder anderen Inhalten, Verwarnungen, Beschränkungen von Aktivitäten oder Sperrung des eBay-Kontos.

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