Grundsatz
Es ist verboten, bei eBay beschreibbare Datenträger wie CDs, MCs, DVDs, Videobänder, Minidiscs, Disketten oder andere Arten von beschreibbaren Datenträgern anzubieten, wenn diese bereits bespielt oder bedruckt wurden. Das schließt Fotokopien von urheberrechtlich geschütztem Material ein.
Die Entscheidung, ob Angebote mit diesem Grundsatz im Einklang stehen, liegt allein bei eBay. Ein Verstoß gegen diesen Grundsatz kann eine oder mehrere der folgenden Konsequenzen nach sich ziehen:
Löschung von aktiven Angeboten und Suchanzeigen
Einbehalt von eBay-Gebühren für gelöschte Angebote
Einschränkung der Nutzung des eBay-Marktplatzes (z.B. Kaufen, Bieten oder Verkaufen ist nicht mehr möglich)
Vorläufiger oder endgültiger Ausschluss vom eBay-Marktplatz
Verlust des PowerSeller-Status
Beispiele (Liste nicht abschließend)
Die kopierte Staffel einer Fernsehserie auf einem Datenträger
Eine Sammlung von Freeware- oder Shareware-Programmen auf einer CD-R
Die VHS-Kopie eines Spielfilms, den Sie im Fernsehen aufgezeichnet haben
Fotokopien von Kurs- oder Lehrgangsunterlagen
VeRI-Programm (Verifizierte Rechteinhaber): Inhaber von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten können rechtsverletzende Angebote bei eBay melden.
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