6 Minuten-Überblick

Grundsätze für das Einstellen von Artikeln

Um einen sicheren, fairen und angenehmen Handel auf unserem Online-Marktplatz zu gewährleisten, gibt es bei eBay verschiedene Grundsätze.

Teilweise bilden diese Grundsätze gültige Gesetze ab, die eingehalten werden müssen, teilweise haben wir Grundsätze entwickelt, mit denen wir das Verhalten der Mitglieder an sich, den Umgang miteinander und die Abwicklung der Handelsaktivitäten auf eBay regeln.

Hier haben wir die wichtigsten Grundsätze für Sie zusammengestellt, die Sie insbesondere beim Einstellen von Artikeln beachten müssen. Eventuelle Ausnahmen sind im jeweiligen Grundsatz explizit vermerkt.

Hinweis
Bitte lesen Sie diese Grundsätze sorgfältig durch, bevor Sie einen Artikel einstellen. Dadurch vermeiden Sie etwaige Verstöße gegen unsere Grundsätze und die damit einhergehenden Konsequenzen.

Fragen & Antworten

Ich bin nicht sicher, ob der Artikel, den ich verkaufen möchte, bei eBay zulässig ist?

Einige Artikel dürfen aufgrund rechtlicher Vorschriften oder aus anderen Gründen nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen angeboten werden. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie Ihren Artikel anbieten dürfen, können Sie sich über die  Grundsätze zu unzulässigen Artikeln informieren und eine detaillierte Liste der vom Verkauf ausgeschlossenen Artikel aufrufen.

Ich möchte mein Angebot bearbeiten.

  1. Gehen Sie zu Mein eBay.
  2. Klicken Sie im linken Menü unter Verkaufen auf Aktiv.
  3. In der Zeile des Angebots, das Sie ändern möchten, wählen Sie im Drop-down-Menü Aktion die Option Bearbeiten.
Sie haben auch die Möglichkeit, mehrere Angebote gleichzeitig zu bearbeiten oder Ihr Angebot vorzeitig zu beenden.

Mein Angebot wurde entfernt und ich weiß nicht warum.

Gehen Sie in Mein eBay zum Bereich Meine Nachrichten. Wenn wir ein Angebot entfernen, schicken wir Ihnen eine Begründung per E-Mail. Wenn Sie die E-Mail nicht finden, sehen Sie in Ihrem Spam-Ordner nach. Informieren Sie sich dann genauer darüber, warum eBay Angebote entfernt,

Ich glaube, dass Käufer meine Angebote nicht finden.

Die Beschreibung Ihres Angebots sollte möglichst aussagekräftig sein. Geben Sie eine aussagekräftige Artikelbezeichnung und Beschreibung ein, wählen Sie die richtige Kategorie für Ihren Artikel aus, verwenden Sie Produktdetails (falls diese zur Verfügung stehen) und geben Sie alle Artikelmerkmale an, die für Ihren Artikel vorgeschlagen werden.

Hier erfahren Sie mehr darüber, wie Sie Ihre Platzierung in den Suchergebnissen verbessern können.

Die wichtigsten Grundsätze für das Einstellen von Artikeln

Grundsatz zur Nutzung fremder Bilder oder Beschreibungen in eBay-Angeboten

Die Verwendung fremder Inhalte wie etwa Fotos, Bilder oder Texte aus den Artikelbeschreibungen anderer eBay-Mitglieder oder aus anderen Quellen im Internet ohne Einwilligung des Rechteinhabers stellt in der Regel eine Urheberrechtsverletzung dar.

Grundsatz zu Angeboten ohne Artikel oder Dienstleistung

Es dürfen keine Angebote erstellt werden, die keine oder immaterielle Artikel enthalten.

Grundsatz zur Manipulation von Suchergebnissen

Damit die Nutzer über geeignete Suchwörter die gewünschten Suchergebnisse erhalten, müssen sich die Textinhalte eines Angebots eindeutig auf den angebotenen Artikel beziehen.

Grundsatz zur Angabe des Artikelstandorts

Verkäufer müssen deutlich und präzise angeben, von welchem Ort die Artikel versendet werden oder wo diese abgeholt werden können.

Grundsatz zur Verwendung von Skriptsprachen

Jede versuchte Verschleierung von Zweck oder Funktion des Quellcodes eines Angebots bei der Verwendung von JavaScript verstößt gegen die eBay-Grundsätze.

Grundsatz zur Verwendung von Links auf den eBay-Artikelseiten

Links, durch die Kunden auf andere Websites als eBay geleitet werden, sind verboten, mit Ausnahme von Links zu: Produktvideos sowie sonstigen rechtlich relevanten Informationen.

Grundsatz zum Einstellen von mehreren identischen Angeboten

Ein Verkäufer darf einen identischen Artikel nicht in mehreren gleichzeitig aktiven Festpreisangeboten anbieten.

Grundsatz zu Lieferzeiten und zum Vorabverkauf

Zum Schutz von Käufern und Verkäufern müssen Vorabverkaufsangebote die eBay-Grundsätze einhalten und das Datum, an dem der Artikel verschickt werden kann, muss im Angebot angegeben werden.

Hinweis
Die Liste wird ständig aktualisiert, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie dient der Ergänzung der eBay-AGB.

Verstoß gegen unsere Grundsätze

Voraussetzung für die Nutzung von eBay ist, dass diese eBay-Grundsätze, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay und alle geltenden Gesetze befolgt und die Rechte Dritter geachtet werden. Wenn Aktivitäten diese Anforderungen nicht erfüllen, kann eBay in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und den eBay-AGB geeignete Maßnahmen ergreifen. Unter Umständen sind diese Maßnahmen gesetzlich vorgeschrieben. Dabei kann es sich unter anderem um die folgenden Maßnahmen handeln: Entfernen von Angeboten oder anderen Inhalten, Verwarnungen, Beschränkungen von Aktivitäten oder Sperrung des eBay-Kontos.

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