Artikelbezeichnung und Artikelbeschreibung verfassen
Artikelbezeichnung und Artikelbeschreibung sind das Aushängeschild Ihres Angebots. Mit einer gut formulierten Artikelbezeichnung und Artikelbeschreibung erhöhen Sie Ihre Verkaufschancen.
Erstellen Sie eine aussagekräftige Artikelbezeichnung
Wir haben hier ein paar Tipps für Sie zusammengestellt, die Ihnen helfen sollen, eine aussagekräftige Artikelbezeichnung zu erstellen:
 | Nutzen Sie die 80 Zeichen, die Ihnen für die Artikelbezeichnung zur Verfügung stehen aus. |
 | Verwenden Sie beschreibende Suchwörter, durch die deutlich zum Ausdruck kommt, was Ihr Angebot umfasst. |
 | Geben Sie für Ihren Artikel den Markennamen oder den Namen des Künstlers oder Designers an. |
 | Geben Sie genau an, um was es sich bei Ihrem Artikel handelt, selbst wenn hierdurch der Kategoriename in der Artikelbezeichnung wiederholt wird. |
 | Vermeiden Sie dabei Ausdrücke wie „Toll“ und „Unbedingt ansehen“. Nach solchen Begriffen suchen Käufer nicht. |
Und hier haben wir für Sie ein paar Beispiele zu ungeeigneten Artikelbezeichnungen zusammengestellt:

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Artikelbezeichnungen, aus denen nicht hervorgeht, um welche Art von Artikel es sich handelt. |

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Artikelbezeichnungen, die Website-Adressen, E-Mail-Adressen oder Telefonnummern enthalten. Die einzige Ausnahme ist der Verkauf von Domänennamen. Mehr zum Thema Grundsatz zur Verwendung von Links.
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Artikelbezeichnungen, die obszöne oder vulgäre Wörter enthalten. Mehr zum Thema Grundsatz zur Ausdrucksweise.
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Artikelbezeichnungen, in denen die folgenden Wörter absichtlich verwendet werden, um die Aufmerksamkeit andere Mitglieder auf sich zu ziehen: „verboten“, „untersagt“, „illegal“, „ungesetzlich“ oder andere Formulierungen, durch die die Gesetzlichkeit eines Artikels infrage gestellt wird. |

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Artikelbezeichnungen, die andere Markennamen enthalten als den, der von der Herstellerfirma des Artikels verwendet wird. Das widerspricht unserem Grundsatz zum Missbrauch von Markennamen. |
Erstellen Sie eine aussagekräftige Artikelbezeichnung
Nutzen Sie die Artikelbeschreibung um Käufer umfassend über Ihr Angebot zu informieren. Wir haben hier ein paar Fragen zusammengestellt, auf die Sie in Ihrem Angebot eingehen sollten:
 | Um was für einen Artikel geht es? Wie ist der Artikel beschaffen? |
 | Wann wurde er hergestellt? Woher stammt der Artikel? |
 | Wer ist der Hersteller, Künstler, Designer oder Autor? |
 | In welchem Zustand ist der Artikel? Ist der Artikel neu, benutzt, hat er noch Garantie? Eventuelle Fehler, Beschädigungen oder Reparaturen sollten Sie auf jeden Fall in der Beschreibung erwähnen! |
 | Welche Abmessungen hat der Artikel? |
 | Weist der Artikel besonders erwähnenswerte Eigenschaften oder besondere Kennzeichen auf?Gibt es zu dem Artikel einen besonderen Hintergrund? Ist mit ihm eine interessante Geschichte verbunden? |
 | Bezahlung und Versand: Geben Sie an, welche Zahlungsmethoden Sie akzeptieren. Stellen Sie außerdem deutlich dar, wie hoch Ihre Versandkosten sind. |
 | Überprüfen Sie schließlich Ihre Beschreibung noch einmal und führen Sie eine Rechtschreibprüfung durch. |
Erzählen Sie eine Geschichte! Viele Verkäufer haben die Erfahrung gemacht, dass es hilfreich ist, eine Beschreibung fantasievoll und mit einer persönlichen Note zu versehen. Vielleicht finden Sie hier die eine oder andere Anregung?
Was gefällt Ihnen besonders an dem Artikel?
Wen könnte dieser Artikel ansprechen? Warum?
Steht der Artikel in Zusammenhang mit einem interessanten Ereignis (z.B. wie der Artikel in Ihren Besitz gelangt ist)?
Wie kann der Artikel verwendet werden?
Beschreiben Sie den Wert; stellen Sie die Vorteile für den Käufer heraus.
Was Sie auf jeden Fall vermeiden sollten
Vermeiden Sie alles, was beim Käufer zu Irritationen oder Verärgerung führen könnte. Wir haben Ihnen hier ein Punkte zusammengestellt – die Liste ist nicht abschließend:

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Vermeiden Sie unter allen Umständen Unwahrheiten. |

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Verwenden Sie keine Inhalte, die unseren Grundsätzen zum Einstellen von Artikeln widersprechen. |

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Stellen Sie generell keine auf eBay unzulässigen Artikel ein. Weitere Informationen erhalten Sie in Grundsätze zu unzulässigen Artikeln. |

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Vermeiden Sie 1:1-Kopieren von Artikelbeschreibungen aus anderen Quellen, z.B. von der Website des Herstellers oder anderen Angeboten auf eBay. |