Erklärung zur Barrierefreiheit für die österreichischen eBay-Dienste

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde am 28. Juni 2025 veröffentlicht.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die österreichischen eBay-Dienste, die von eBay über die Desktop-Version und die mobile Version der Website (www.ebay.at), die eBay Android-App und die eBay iOS-App erbracht werden.

Unterstützung unserer eBay-Community

eBay hat sich zum Ziel gesetzt, eine von Menschen getragene und von Technologien unterstützte Community aufzubauen, die allen Menschen offensteht. Indem wir Millionen von Menschen zusammenbringen, wollen wir den in der Community vorhandenen Unternehmergeist freisetzen und Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten dabei helfen, ihr Potenzial voll auszuschöpfen.

Wir verbessern kontinuierlich die Kauf- und Verkaufserfahrungen für alle und setzen uns nachdrücklich dafür ein, dass unser digitaler Marktplatz auch für Menschen mit Behinderungen zugänglich ist. Wir arbeiten fortlaufend daran, dass unsere Dienste den Standards entsprechen, die durch die geltenden nationalen Gesetze zur Umsetzung des European Accessibility Acts (EAA) festgelegt wurden, insbesondere durch das österreichische Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), denn wir sind der Meinung, dass jeder Zugang zu den Möglichkeiten haben sollte, die eBay bietet.

Engagement für Barrierefreiheit und Inklusion von Menschen mit Behinderungen

Wir sind bestrebt, sicherzustellen, dass unsere Dienste der Harmonisierten Europäischen Norm EN 301 549 zur Barrierefreiheit entsprechen. Dies unterstützen wir unter anderem auf folgende Art und Weise:

  • Ein Team von engagierten Experten für Barrierefreiheit.
  • Barrierefreiheit ist ein grundlegender Aspekt des eBay-Designsystems, EVO.
  • Schaffung des Include - Accessibility Annotations Plugin für Figma, um Designern dabei zu helfen, Überlegungen zur Barrierefreiheit schon während der Entwurfsphase eines Projekts miteinzubeziehen.
  • Open Source-Tools für Entwickler: MIND Patterns unterstützt Entwickler beim Programmieren und OATMEAL beim Testen barrierefreier E-Commerce-Websites und -Komponenten.
  • Beauftragung eines Partners zur Prüfung der Barrierefreiheit, um unsere Dienste auf die Einhaltung der Normen und im Hinblick auf die Nutzbarkeit für alle zu testen.
  • Bereitstellung von Schulungen zur Barrierefreiheit für Designer, Entwickler, Kundenservicemitarbeiter und andere. 
  • Sponsoring und Vorträge auf internationalen Konferenzen zum Thema Barrierefreiheit.

Kontakt und Feedback

Gerne können Sie sich auch gerne direkt an uns wenden, sofern Sie bei der Nutzung der eBay Dienste auf Barrieren innerhalb unseres Webauftritts oder unserer mobilen Anwendungen stoßen. Sie erreichen uns wie folgt:

Beschreibung der eBay-Dienste

eBay betreibt einen Online-Marktplatz, über den Nutzer Waren und Leistungen aller Art anbieten und erwerben sowie sonstige Inhalte veröffentlichen können. eBay bietet selbst keine Artikel an und wird nicht Vertragspartner der ausschließlich zwischen den Nutzern des eBay-Marktplatzes geschlossenen Verträge.

Die eBay-Dienste bestehen darin, Transaktionen zwischen Nutzern über den eBay-Marktplatz zu vermitteln und Vertragsschlüsse zwischen Nutzern über den eBay-Marktplatz zu ermöglichen. Die eBay-Zahlungsdienstleistungsgesellschaft wickelt Zahlungen im Namen von Verkäufern für bestimmte Transaktionen ab, die über den eBay-Marktplatz durchgeführt werden.

Darüber hinaus können Nutzer Zusatzleistungen von eBay oder Kooperationspartnern von eBay in Anspruch nehmen, wie z.B. Versicherungs-, Einbau- und Installationsleistungen.

Einen ausführlichen Überblick über die von eBay auf dem eBay-Marktplatz angebotenen Dienste finden Sie in §  1 der eBay-AGB und in § 1 der Nutzungsbedingungen für die Zahlungsabwicklung bei eBay

Sie können den eBay-Marktplatz auch ohne Anmeldung für die Suche nach geeigneten Verkaufsangeboten und für den Kauf von Artikeln nutzen. Wenn Sie Artikel verkaufen möchten, müssen Sie sich jedoch zunächst anmelden. Für eine Anmeldung ist die Eröffnung eines eBay-Kontos erforderlich. Hierfür müssen Sie unbeschränkt geschäftsfähig sein und die für die Anmeldung erforderlichen Daten vollständig und korrekt angeben. Weitere Einzelheiten zur Anmeldung und zur Verwaltung Ihres eBay-Kontos finden Sie in § 2 der eBay-AGB. Mit Ihrer Anmeldung kommt zwischen Ihnen und eBay ein Vertrag über die Nutzung der eBay-Dienste zustande. Der Nutzungsvertrag kann jederzeit von Ihnen und unter bestimmten Voraussetzungen auch von eBay gekündigt werden. Informationen hierzu finden Sie in § 10 der eBay-AGB.

Als Nutzer haben Sie Zugriff auf eine Vielzahl von Verkaufsfunktionen sowie auf den eBay-Käuferschutz. Dieser sichert Käufer hinsichtlich des Risikos ab, wenn der gekaufte Artikel nicht ankommt, wesentlich von der Artikelbeschreibung abweicht oder wenn es ein Problem bei der Rückgabe gibt. Für die Nutzerfunktionen und -dienste gelten spezifische Nutzungsbedingungen. Diese Funktionen und Regeln sind in § 3 der eBay-AGB dargestellt.

Erläuterung zu den eBay-Angebotsformaten und zum Tätigen von Käufen

eBay stellt den Nutzern eine Vielzahl von Angebotsformaten und Funktionen zur Verfügung, um mittels der eBay-Dienste Verträge anzubahnen bzw. abzuschließen. Verkäufer können ihre Artikel sogar auf internationalen Websites einstellen oder internationalen Versand anbieten. Die zur Verfügung stehenden Kaufoptionen werden in jedem Angebot angezeigt. Es gibt grundsätzlich die folgenden Möglichkeiten für den Kauf von Artikeln:

  • Sofort-Kaufen: Mit dieser Option können Käufer einen Artikel sofort zu einem vom Verkäufer festgelegten Festpreis kaufen. 
  • Preisvorschlag: Mit der Preisvorschlag-Option kann ein Käufer dem Verkäufer einen Preis anbieten, den er für den Artikel zu zahlen bereit ist. Der Verkäufer kann den Preisvorschlag akzeptieren, ablehnen oder durch Senden eines Gegenvorschlags einen anderen Preis anbieten.
  • Auktion: Bei diesem Angebotsformat legt der Verkäufer einen Startpreis fest und Kaufinteressenten geben Gebote ab. Wenn die Auktion endet, erhält der Höchstbietende den Artikel und kann durch Zahlung die Bestellung abschließen.

Weitere Informationen zu den Angebotsformaten und zum Vertragsschluss finden Sie in § 12 der eBay-AGB.

Für das Einstellen von Artikeln, für die Nutzung von Zusatzoptionen oder anderen Diensten kann eBay von den Verkäufern Gebühren erheben. Wird ein Artikel verkauft, haben Verkäufer Gebühren zu zahlen, sofern und wie in § 11 der eBay-AGB dargelegt.

Wenn Sie als Käufer eine Transaktion im Rahmen der eBay-Dienste durchführen, werden Zahlungen von der eBay-Zahlungsdienstleistungsgesellschaft im Namen des Verkäufers abgewickelt. Verkäufer schließen bei der Anmeldung einen Zahlungsdienstleistungsvertrag mit der eBay-Zahlungsdienstleistungsgesellschaft ab. Dabei müssen sie Informationen zum Zwecke der Identitätsprüfung und Verifizierung vor dem Hintergrund geldwäscherechtlicher und sonstiger Vorschriften zur Verfügung stellen. Als Käufer können Sie grundsätzlich aus allen bei der Bezahlung zur Verfügung stehenden Zahlungsmethoden wählen. Die eBay-Zahlungsdienstleistungsgesellschaft nimmt Ihre Zahlung im Namen des Verkäufers entgegen und leitet sie an den Verkäufer weiter. Einzelheiten hierzu finden Sie in § 4 der eBay-AGB und in den Nutzungsbedingungen für die Zahlungsabwicklung bei eBay. Eine Zusammenfassung in vereinfachter Sprache über die Funktionsweise der eBay-Zahlungsdienste finden Sie unter Zahlungsabwicklung bei eBay.

Nach der Durchführung einer Transaktion können Nutzer sich gegenseitig bewerten, wie in § 13 der eBay-AGB beschrieben. Ferner haben Nutzer die Möglichkeit, über die Nachrichtenfunktion Nachrichten mit anderen Nutzern auszutauschen und über ihre Nachrichten in „Mein eBay“ Mitteilungen von eBay zu erhalten. Weitere Informationen zu Nachrichten.

Nutzer dürfen auf dem eBay-Marktplatz keine Inhalte einstellen, die gegen gesetzliche Vorschriften oder gegen die eBay-Grundsätze verstoßen. Wenn Sie Inhalte feststellen, die einen Verstoß darzustellen erscheinen, können Sie diese melden, indem Sie unserem Verfahren zu Verstößen bezüglich von Inhalten folgen. eBay wird die gemeldeten Inhalte prüfen und ggf. entsprechende Maßnahmen gegen das verantwortliche Mitglied einleiten, wenn der Verstoß bestätigt wird, wie in § 5 der eBay-AGB beschrieben. Darüber hinaus kann eBay auch bei anderen Verstößen entsprechende Maßnahmen ergreifen, die in § 6 der eBay-AGB beschrieben sind.

Wenn eBay eine solche Maßnahme ergreift oder die Meldung eines Nutzers zurückweist, kann der jeweilige Nutzer bzw. Meldende eine Beschwerde einreichen, die eBay zu einer erneuten Prüfung verpflichtet. Die Einzelheiten dieses Verfahrens sind in § 7 der eBay-AGB geregelt. eBay arbeitet zudem im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtungen mit Mediatoren und außergerichtlichen Streitbeilegungsstellen zusammen, um etwaige Streitigkeiten im Zusammenhang mit solchen Maßnahmen zu schlichten. Weitere Details hierzu finden Sie in § 8 der eBay-AGB. Bei häufigen, offensichtlich unbegründeten Meldungen oder Beschwerden darf eBay nach vorheriger Verwarnung die Bearbeitung solcher Meldungen und Beschwerden aussetzen. Weitere Informationen hierzu finden Sie in § 9 der eBay-AGB.

Barrierefreiheitsanforderungen für die eBay Dienste

Um sicherzustellen, dass unsere eBay-Dienste im Einklang mit den nationalen Vorschriften zur Umsetzung des European Accessibility Acts (EAA), vor allem dem österreichischen Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), sind, müssen die folgenden Anforderungen erfüllt werden.

  1. Die eBay-Dienste müssen die folgenden allgemeinen Anforderungen gegenüber Verbrauchern erfüllen (§ 4 (1), (3), Anlage I Abschnitt III BaFG):
     
    a. eBay muss Informationen über die Funktionsweise der eBay-Dienste bereitstellen. Die Bereitstellung von Informationen muss die folgenden Anforderungen erfüllen: Die Informationen werden über mehr als einen sensorischen Kanal bereitgestellt, sie werden den Nutzern und Nutzerinnen auf eine Weise dargestellt, die sie wahrnehmen können. Der Informationsinhalt wird in Textformaten zur Verfügung gestellt, die sich zum Generieren alternativer assistiver Formate eignen, die von Nutzern in unterschiedlicher Form dargestellt werden und über mehr als einen sensorischen Kanal wahrgenommen werden können. Die Informationen werden in einer Schriftart mit angemessener Schriftgröße und geeigneter Schriftform unter Berücksichtigung der vorhersehbaren Nutzungsbedingungen und mit ausreichendem Kontrast sowie anpassbarem Abstand zwischen den Buchstaben, Zeilen und Absätzen dargestellt. Ferner wird eine alternative Darstellung des Inhalts angeboten, wenn Elemente mit Nicht-Text-Inhalten enthalten sind. Die für die Erbringung der Dienstleistung erforderlichen elektronischen Informationen werden auf kohärente und angemessene Weise bereitgestellt, indem sie wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet werden.

    b. Websites, einschließlich der zugehörigen Online-Anwendungen und auf Mobilgeräten angebotenen Dienstleistungen, einschließlich mobiler Apps, müssen von eBay auf kohärente und angemessene Weise wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet werden.

    c. Wenn Unterstützungsdienste (Help-Desk, Call-Center, technische Unterstützung, Relaisdienste und Einweisungsdienste) verfügbar sind, müssen Informationen über die Barrierefreiheit und die Kompatibilität des Produkts mit assistiven Technologien mit barrierefreien Kommunikationsmitteln bereitgestellt werden.
     
  2. eBay muss die folgenden zusätzlichen Anforderungen für die Erbringung von Bankdienstleistungen für Verbraucher erfüllen (§ 4 (1), (3), Anlage I Abschnitt IV e) BaFG):

    a. Wenn Identifizierungsmethoden, Authentifizierungsmethoden, elektronische Signaturen, Sicherheitsfunktionen oder Zahlungsdienste bereitgestellt werden, müssen diese wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein.

    b. Es muss gewährleistet werden, dass die Informationen zur Funktionsweise der Bankdienstleistungen für Verbraucher verständlich sind und ihr Schwierigkeitsgrad nicht über dem Sprachniveau B2 (Höhere Mittelstufe) des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen des Europarats (GER) liegt.
     
  3. eBay muss die folgenden zusätzlichen Anforderungen für die Erbringung von Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr an Verbraucher erfüllen (§ 4 (1), (3), Anlage I Abschnitt IV e) BaFG):

    a. Die Bereitstellung der Informationen zur Barrierefreiheit der zum Verkauf stehenden Produkte und Dienstleistungen gewährleisten, wenn diese Informationen vom verantwortlichen Wirtschaftsakteur zur Verfügung gestellt werden.

    b. Die Gewährleistung der Barrierefreiheit der Identifizierungs-, Sicherheits- und Zahlungsfunktionen, wenn diese nicht in Form eines Produkts, sondern im Rahmen einer Dienstleistung bereitgestellt werden, durch deren wahrnehmbare, bedienbare, verständliche und robuste Gestaltung.

    c. Die Bereitstellung von Identifizierungsmethoden, elektronischen Signaturen und Zahlungsdiensten, die wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sind.

Konformität der eBay-Dienste mit den Barrierefreiheitsanforderungen

eBay verpflichtet sich zur Einhaltung der oben beschriebenen anwendbaren Barrierefreiheitsanforderungen und zur Einhaltung der Norm EN 301 549 V3.2.1 für Barrierefreiheit. Einige der Maßnahmen, die wir ergreifen, um dies zu unterstützen, sind bereits weiter oben im Abschnitt Engagement für Barrierefreiheit und Inklusion von Menschen mit Behinderungen beschrieben. 

Da unsere Website und unsere Apps ständig weiterentwickelt werden, besteht jedoch die Möglichkeit, dass in einigen Bereichen die Einhaltung dieser Norm temporär nicht immer konsequent umgesetzt werden kann. Falls Sie einen Verstoß feststellen, kontaktieren Sie uns bitte unter accessibility@ebay.com. Wir arbeiten bei der Überprüfung auf Einhaltung der Norm mit einem externen Partner zusammen.

eBay stellt Informationen zur Funktionsweise der eBay-Dienste wie folgt bereit:

  • Informationen über die Funktionsweise und Nutzbarkeit der eBay-Dienste werden in den eBay-AGB für die Nutzung der österreichischen eBay-Dienste bereitgestellt. Dort finden Nutzer wesentliche Verbraucherinformationen zu den geltenden österreichischen Verbraucherschutzgesetzen. Spezifische Informationen, wie z.B. Preise für zusätzliche Leistungen, werden jeweils im betreffenden Angebot angegeben.
  • Informationen über die Funktionsweise und Nutzbarkeit der eBay-Zahlungsdienste werden in den Nutzungsbedingungen für die Zahlungsabwicklung bei eBay dargelegt. Eine Zusammenfassung in vereinfachter Sprache über die Funktionsweise der eBay-Zahlungsdienste finden Sie unter Zahlungsabwicklung bei eBay.
  • Weitere Informationen über die eBay-Dienste finden Sie in den eBay-Grundsätzen.
  • Zusätzliche Anleitungen zur Nutzung sowie hilfreiche Tipps erhalten Sie über unseren eBay-Kundenservice, im eBay-Verkäuferportal, in der eBay-Community und in unserem Sicherheitsportal.
  • Informationen über die Verarbeitung von Daten und Verwendung von Cookies, Web-Beacons und ähnlichen Technologien werden in unserer Datenschutzerklärung und der Cookie-Erklärung bereitgestellt.
  • Informationen über das Einblenden von interessenbasierten Anzeigen finden Sie auf der Seite AdChoice.
  • Gesetzlich zu erteilende Anbieterinformationen über eBay und die eBay-Dienste werden im Impressum bereitgestellt.
  • Spezifische Informationen zum Käufer- und Verkäuferschutz werden auf den jeweiligen Informationsseiten zum Käuferschutz und Verkäuferschutz dargestellt.
  • Spezifische Informationen über das Verifizierte Rechteinhaber-Programm werden auf der Informationsseite für das VeRI-Programm erteilt.
  • Transaktionsbezogene Informationen werden in dem jeweiligen Nutzerkonto, dem Nachrichtenpostfach in Mein eBay sowie per E-Mail bereitgestellt.
  • Weitere Informationen finden Sie auf diesen eBay-Seiten: im Datenschutzzentrum und auf den jeweiligen Seiten im Verkäuferportal für private Verkäufer und gewerbliche Verkäufer.

eBay erfüllt die zusätzlichen Barrierefreiheitsanforderungen für Bankdienstleistungen für Verbraucher und Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr wie folgt:

  1. eBay stellt die Identifizierungsmethoden, Authentifizierungsprozesse, Sicherheitsfunktionen und Zahlungsdienste wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust bereit, indem eBay hierfür die Anforderungen der Norm EN 301 549 V3.2.1 einhält.
     
  2. Die von eBay bereitgestellten Informationen zur Funktionsweise der Bankdienstleistungen für Verbraucher werden auf dem Sprachniveau B2 (Höhere Mittelstufe) des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen des Europarats (CEFR) erteilt. Eine Zusammenfassung in vereinfachter Sprache über die Funktionsweise der eBay-Zahlungsdienste finden Sie unter Zahlungsabwicklung bei eBay.
     
  3. Darüber hinaus gibt eBay den Verkäufern die Möglichkeit, Informationen zur Barrierefreiheit ihrer angebotenen Produkte oder Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen. Die Informationen können z.B. auf der Produktübersichtsseite des jeweiligen Angebots bereitgestellt werden.

eBay bietet einen Kundenservice barrierefrei per Telefon und E-Mail an. Der Kundenservice stellt Ihnen gerne weitere Informationen zur Barrierefreiheit bereit.

Zuständige Marktüberwachungsbehörde

Die Kontaktdaten der zuständigen Marktüberwachungsbehörde lauten:

Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen (Sozialministeriumservice)

Babenbergerstraße 5

1010 Wien