eBay stellt den Nutzern eine Vielzahl von Angebotsformaten und Funktionen zur Verfügung, um mittels der eBay-Dienste Verträge anzubahnen bzw. abzuschließen. Verkäufer können ihre Artikel sogar auf internationalen Websites einstellen oder internationalen Versand anbieten. Die zur Verfügung stehenden Kaufoptionen werden in jedem Angebot angezeigt. Es gibt grundsätzlich die folgenden Möglichkeiten für den Kauf von Artikeln:
- Sofort-Kaufen: Mit dieser Option können Käufer einen Artikel sofort zu einem vom Verkäufer festgelegten Festpreis kaufen.
- Preisvorschlag: Mit der Preisvorschlag-Option kann ein Käufer dem Verkäufer einen Preis anbieten, den er für den Artikel zu zahlen bereit ist. Der Verkäufer kann den Preisvorschlag akzeptieren, ablehnen oder durch Senden eines Gegenvorschlags einen anderen Preis anbieten.
- Auktion: Bei diesem Angebotsformat legt der Verkäufer einen Startpreis fest und Kaufinteressenten geben Gebote ab. Wenn die Auktion endet, erhält der Höchstbietende den Artikel und kann durch Zahlung die Bestellung abschließen.
Weitere Informationen zu den Angebotsformaten und zum Vertragsschluss finden Sie in § 12 der eBay-AGB.
Für das Einstellen von Artikeln, für die Nutzung von Zusatzoptionen oder anderen Diensten kann eBay von den Verkäufern Gebühren erheben. Wird ein Artikel verkauft, haben Verkäufer Gebühren zu zahlen, sofern und wie in § 11 der eBay-AGB dargelegt.
Wenn Sie als Käufer eine Transaktion im Rahmen der eBay-Dienste durchführen, werden Zahlungen von der eBay-Zahlungsdienstleistungsgesellschaft im Namen des Verkäufers abgewickelt. Verkäufer schließen bei der Anmeldung einen Zahlungsdienstleistungsvertrag mit der eBay-Zahlungsdienstleistungsgesellschaft ab. Dabei müssen sie Informationen zum Zwecke der Identitätsprüfung und Verifizierung vor dem Hintergrund geldwäscherechtlicher und sonstiger Vorschriften zur Verfügung stellen. Als Käufer können Sie grundsätzlich aus allen bei der Bezahlung zur Verfügung stehenden Zahlungsmethoden wählen. Die eBay-Zahlungsdienstleistungsgesellschaft nimmt Ihre Zahlung im Namen des Verkäufers entgegen und leitet sie an den Verkäufer weiter. Einzelheiten hierzu finden Sie in § 4 der eBay-AGB und in den Nutzungsbedingungen für die Zahlungsabwicklung bei eBay. Eine Zusammenfassung in vereinfachter Sprache über die Funktionsweise der eBay-Zahlungsdienste finden Sie unter Zahlungsabwicklung bei eBay.
Nach der Durchführung einer Transaktion können Nutzer sich gegenseitig bewerten, wie in § 13 der eBay-AGB beschrieben. Ferner haben Nutzer die Möglichkeit, über die Nachrichtenfunktion Nachrichten mit anderen Nutzern auszutauschen und über ihre Nachrichten in „Mein eBay“ Mitteilungen von eBay zu erhalten. Weitere Informationen zu Nachrichten.
Nutzer dürfen auf dem eBay-Marktplatz keine Inhalte einstellen, die gegen gesetzliche Vorschriften oder gegen die eBay-Grundsätze verstoßen. Wenn Sie Inhalte feststellen, die einen Verstoß darzustellen erscheinen, können Sie diese melden, indem Sie unserem Verfahren zu Verstößen bezüglich von Inhalten folgen. eBay wird die gemeldeten Inhalte prüfen und ggf. entsprechende Maßnahmen gegen das verantwortliche Mitglied einleiten, wenn der Verstoß bestätigt wird, wie in § 5 der eBay-AGB beschrieben. Darüber hinaus kann eBay auch bei anderen Verstößen entsprechende Maßnahmen ergreifen, die in § 6 der eBay-AGB beschrieben sind.
Wenn eBay eine solche Maßnahme ergreift oder die Meldung eines Nutzers zurückweist, kann der jeweilige Nutzer bzw. Meldende eine Beschwerde einreichen, die eBay zu einer erneuten Prüfung verpflichtet. Die Einzelheiten dieses Verfahrens sind in § 7 der eBay-AGB geregelt. eBay arbeitet zudem im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtungen mit Mediatoren und außergerichtlichen Streitbeilegungsstellen zusammen, um etwaige Streitigkeiten im Zusammenhang mit solchen Maßnahmen zu schlichten. Weitere Details hierzu finden Sie in § 8 der eBay-AGB. Bei häufigen, offensichtlich unbegründeten Meldungen oder Beschwerden darf eBay nach vorheriger Verwarnung die Bearbeitung solcher Meldungen und Beschwerden aussetzen. Weitere Informationen hierzu finden Sie in § 9 der eBay-AGB.